Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für Integrationsprojekte und Werkstätten für behinderte Menschen
Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 12 Absatz 2 Nr. 8 Buchstabe a UStG für Integrationsprojekte und Werkstätten für behinderte Menschen.
BMF-Schreiben vom 25. April 2016